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"Aufregung um "Funk-Puppe" als Abhörgerät..."

Stellt eine sprachgesteuerte Spielzeugpuppe, die per Funk (Bluetooth) an ein Smartphone angebunden, ist, eine verbotene ("getarnte") Sendeanlage gemäß § 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dar? Mit dieser Frage hat sich ein studentischer Mitarbeiter der Universität des Saarlandes in einem Rechtsgutachten befasst.

Es geht um die Puppe "My friend Cayla",die in Deutschland von der Nauheimer Firma "Vivid" vertrieben wird. Die Puppe "kommuniziert" mit dem spielenden Kind, indem sie Fragen des Kindes mit einem im Puppenkörper integrierten Mikrofon aufnimmt und per Bluetooth an ein Smartphone weiterleitet, dort mittels einer App via Internet auswertet und entsprechend "beantwortet".

§ 90 TKG verbietet u.a. den Verkauf und Besitz(!) von Sendeanlagen, die "ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderem von diesem unbemerkt abzuhören".

Der besagte studentische Mitarbeiter vertritt in seinem Gutachten die Auffassung, dass die Puppe das Tatbestandsmerkmal der "Sendeanlage" erfüllt und dass eine "Tarnung der Sendeanlage" vorliegt. Was die "Bestimmtheit" zum Abhören angeht, so sei das vom Hersteller der Puppe verfolgte Ziel wohl nicht das Abhören des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes. Jedoch dürfe nicht vergessen werden, "dass der Hersteller durch Design und Konstruktion der Puppe breite Missbrauchsmöglichkeiten einräumt und deshalb eine Funktion zum unbemerkten Abhören im Funktionsumfang der Puppe enthalten ist". Im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre des Bürgers und das erhebliche Missbrauchspotential der Puppe sei eine weite Auslegung des Bestimmtheits-Begriffs geboten. Die Puppe sei damit als verbotene Sendeanlage einzuordnen.

Offensichtlich hat sich auch die Bundesnetzagentur dieser Auffassung im Wesentlichen angeschlossen. Einer Pressemitteilung zufolge zieht die Behörde die Puppe aus dem Verkehr und will weiteres "interaktives Spielzeug" überprüfen. Ein Vorgehen gegen Besitzer der Puppe sei nicht geplant, Daten von Käufern seien bei den Händlern nicht abgefragt worden

- wolf -
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"Mehr als zwei Drittel der Funkamateure ohne "Selbsterklärung"

Der Bundesnetzagentur (BNetzA) liegen zur Zeit 19133 Anzeigen ortsfester Amateurfunkanlagen nach § 9 BEMFV(sog. "Selbsterklärungen") vor. Das teilte die Behörde dem Funkmagazin am 10. Februar 2017 auf Anfrage mit.

In § 9 BEMFV ist festgelegt, dass Betreiber ortsfester Amateurfunkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP der BNetzA anzeigen müssen, dass die Anlage die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern einhält.

Angesichts von derzeit rd. 65.000 Funkamateuren mit deutschem Individualrufzeichen lässt die Zahl von 19133 Anzeigen den Schluss zu, dass mehr als zwei Drittel der deutschen Funkamateure entweder - keine ortsfeste Amateurfunkanlage betreiben, - eine Anlage an einem Antennenstandort betreiben, für den eine kostenpflichtige Standortbescheinigung der BNetzA vorliegt, - eine ortsfeste Amateurfunkanlage mit einer Strahlungsleistung von weniger als 10 Watt EIRP betreiben, oder - eine anzeigepflichtige Anlage betreiben, diese aber entgegen § 9 BEMFV nicht angezeigt haben.

Bereits im September 2013 hatte sich das Funkmagazin mit diesem Thema befasst.Damals lagen der BNetzA 21.958 "Selbsterklärungen" vor - bei rd. 70.000 Funkamateuren. Die Quote hat sich also seitdem kaum verändert.

- wolf -
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"Hersteller Sirtel stoppt komplette Antennenfabrikation"

Der bekannte Hersteller Sirtel gibt die Antennenproduktion komplett auf.
Ab sofort sind nur noch die Restbestände bei den Händlern zu haben, diese können nichts mehr nachbestellen.
Beliebte Antennen wie die Santiago-Serie, aber auch die Gamma 1R und Gamma 2R, sowie Rocky/Rambo sind
damit nicht mehr lange erhältlich.
Klar gibt es vom Konkurrenten Sirio viele ähnliche (und auch bessere/stabilere) Produkte, aber die Sirtel-Modelle
hatten ihre Fans und werden sicher fehlen.

Quelle: http://www.funkbasis.de


"CIA öffnet ihr Archiv - auch Funk-Dokumente vorhanden"

Die amerikanische Central Intelligence Agency (CIA) hat große Teile ihre Archivs öffentlich zugänglich gemacht. Es handelt sich um rund 12 Millionen Seiten, die älter als 25 Jahre sind.

Der Großteil der CIA-Dokumente bezieht sich naturgemäß auf politische Vorgänge im Zusammenhang mit der damaligen UdSSR und deren "Satelliten-Staaten". Bei Eingabe von Suchwörtern wie z.B. "Amateur Radio" oder "German Radio" finden sich jedoch auch Dokumente, die einen Bezug zur Funktechnik haben.

Die Palette der Dokumente reicht beispielsweise von Ablichtungen harmloser CB-Funk-Magazine über Sicherheitsaspekte von Ausländern im amerikanischen Amateurfunk, Informationen über die Produktion von Rundfunkempfängern in der DDR oder technische Spezifikationen von DDR-Navigationssystemen, die von der UdSSR bestellt wurden, bis zu Hinweisen, dass von der DDR-Regierung der Auftrag erging, den gesamten Funkverkehr westdeutscher Funkamateur systematisch auszuwerten, vermutlich um Informationen über deren technische Möglichkeiten zu erlangen.

Angesichts der Fülle des Materials ist es hier unmöglich, die Themenvielfalt der CIA-Dokumente auch nur ansatzweise darzustellen.

Die CIA-Datenbank kann unter www.cia.gov/library/readingroom erreicht werden.

- wolf -

Wir danken Rechtsanwalt Michael Riedel für die Hinweise zu diesem Thema.

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"BNetzA veröffentlicht Statistik zur Marktüberwachung 2016"

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eigenen Angaben zufolge im Jahre 2016 insgesamt 986.789 Produkte von Internetanbietern gesperrt, die Funkstörungen verursachen können. Das geht aus der "Statistik der Marktüberwachung 2016"hervor, die die Behörde am 16. Januar 2017 veröffentlicht hat.

Die veröffentlichten Zahlen beruhen in erster Linie auf Überprüfungen der "Wirtschaftschaftsakteure" (Hersteller/Importeure und Händler) im Internet und vor Ort sowie auf der Zusammenarbeit mit dem Zoll.

Spitzenreiter der im Internet gesperrten Produkte waren FM-Transmitter (744.262 Exemplare), gefolgt von Funkkopfhörern (201.211 Expl.), Drohnen/Quadrokoptern (21.123 Expl.) und Handfunkgeräten (7934 Expl.).

632 Angebote wurden nach Angabe der Behörde auf Internetplattformen beendet. Bei der Überwachung "neuer Vertriebswege" erwirkte die Behörde drei richterlich angeordnete Hausdurchsuchungen, bei denen 75 Störsender und 21 "sonstige nichtkonforme Funkanlagen" sichergestellt wurden.

Für "markteinschränkende Maßnahmen" bat die BNetzA in 937 Fällen zur Kasse. Sie erzielte damit Einnahmen in Höhe von ca. 840.000 Euro.

Der Zoll meldete der BNetzA im vergangenen Jahr 10.694 "verdächtige" Warensendungen; 88% dieser Sendungen erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt.

Im internen Prüflabor der Behörde wurden 697 "EMV-Produkte" und 313 "R&TTE-Produkte" (Funk- und TK-Anlagen) messtechnisch überprüft. Dabei zeigte sich, dass 208 "EMV-Produkte" und 85 "R&TTE-Produkte" "messtechnisch auffällig" waren.

Die "Statistik der Marktüberwachung 2016" kann im Internet unter http://t1p.de/82oc heruntergeladen werden. Eine Pressemitteilung dazu ist unter http://t1p.de/75p8 zu finden.

- wolf -

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"Zahl der Funkstörungen konstant"

Homann: "Bundesnetzagentur hilft Verbrauchern und Institutionen bei Funkstörungen"

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 13.01.2017

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2016 über 6.000 Funkstörungen ermittelt und beseitigt. Die Anzahl der Funkstörungen blieb gegenüber dem Vorjahr konstant.

"Unser Prüf- und Messdienst spürt Funkstörungen auf und behebt deren Ursache. Immer vielfältigere Funkanwendungen machen die Ermittlung und Behebung von Störungen komplexer", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur." Der Prüf- und Messdienst leistet einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und sorgt für eine effiziente und störungsfreie Nutzung des Frequenzspektrums", ergänzt Homann.

Veränderungen bei den Ursachen von Funkstörungen

In den letzten Jahren haben sich die Ursachen von Funkstörungen deutlich verändert. Die Anzahl der Rundfunkstörungen geht kontinuierlich zurück. Häufige hör- und sichtbare Auswirkung einer solchen Funkstörung ist ein Prasseln im Radio oder Streifen auf dem Fernsehbildschirm. Störungen der breitbandigen Datenübertragung in Telefon und Kabelnetzen, bei haushaltsnahen -Funkanwendungen (W-LAN, Bluetooth, CB-Funk) und im Mobilfunk nehmen dagegen zu. Insbesondere neue und innovative Funkanwendungen erschweren es, die Ursache von Störungen einzugrenzen und zu beseitigen. Beispielsweise können Mobilfunksender durch defekte oder unfachmännisch aufgebaute Satellitenempfangsanlagen beeinträchtigt werde

Flächenpräsenz des Prüf- und Messdienst

Störungen von sicherheitsrelevanten Funkanwendungen wie zum Beispiel dem Funkverkehr von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei oder Flugfunkstörungen stellen eine erhebliche Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Um schnell vor Ort zu sein und die Ursachen von Funkstörungen schnell ermitteln zu können, ist der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur mit Fachleuten und spezieller Messtechnik an 19 Standorten im Bundesgebiet vertreten. Die Funkstörungsannahme ist rund um die Uhr erreichbar. Die Bundesnetzagentur berät und klärt im Einzelfall, ob eine Störungsbearbeitung vor Ort erforderlich ist und ob gegebenenfalls Gebühren erhoben werden müssen.

Aufgaben des Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur

Neben der Funkstörungsbearbeitung kontrolliert der Prüf- und Messdienst zum Beispiel Frequenznutzungen, die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit.

Weitere Informationen zu Funkstörungen und die Kontaktdaten der Funkstörungsannahme sind unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Funkstoerungen/funkstoerungen-node.html veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 31 KB)


"Virtual CBFunk": Sieben Jahre virtueller CB-Funk per Internet"

Die Voice-over-IP-Plattform"Virtual CBFunk" (VCBF) feiert siebenjähriges Bestehen. Am 9. Januar 2010 war das von dem saarländischen Programmierer Jürgen Decker("Alpina") initiierte Projekt erstmals online gegangen (das Funkmagazin berichtete.

VCBF ist ein Client-Server-Programm, mit dessen Hilfe sich cb-funk-ähnliche Kommunikation mittels Computer durchführen lässt. Die Programmoberfläche ist der Frontplatte eines CB-Transceivers nachempfunden. Die Kommunikation erfolgt jedoch nicht per Funk, sondern per Voice-over-IP (VoIP) über das Internet. Eine Anbindung realer CB-Funkgeräte über sog. "HF-Gateways" ist jedoch möglich.

Kritiker bemängeln, dass es sich bei VCBF nicht um eine "echte" Funkanwendung handelt. Dennoch hat diese Art des "virtuellen CB-Funks" insbesondere unter "antennengeschädigten" CB-Funkern zahlreiche Freunde gewonnen. Nach Angaben des Betreibers wurde VCBF im Jahre 2016 von rund 2100 Teilnehmern genutzt.

Weitere Informationen zu VCBF gibt es im Internet unter www.virtual-cbfunk.de. Dort kann auch die erforderliche Software heruntergeladen werden.

- wolf -

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"Einsteiger-Tipps zu Digimodes, auch im CB-Funk"

Der Funkamateur Martin Rost, DO4LMR, hat auf seiner Website www.maroki.de eine Artikelserie über Kurzwellen-Empfänger (insbesondere SDR) und das Decodieren von Digimodes sowie über Digimode-Betrieb auch im CB-Funk veröffentlicht.

Die Ausführungen von DO4LMR beruhen auf eigenen Erfahrungen. Durch ihre leicht verständliche Art bieten sie insbesondere Einsteigern einen einfachen, nachvollziehbaren Einstieg in die Welt der Digimodes. Auch die getesteten Geräte liegen im unteren Preissegment und sind für einen preiswerten Einstieg besonders geeignet,

Die Übertragung digitaler Daten im CB-Funk wurde in Deutschlang erstmals im Oktober 1994, zunächst versuchsweise auf zwei Kanälen, erlaubt. Heute stehen dafür acht (in SSB vier) Kanäle zur Verfügung.

- wolf -

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"Rückblick: Das war das Hobbyfunk-Jahr 2016"

Januar 2016

Überraschung zum Jahresanfang: Der chinesische Funkgeräte-Hersteller Qixiang/Anytone hat ein CB-Funkgerät im "Amateurfunkgeräte-Design" mit mehrfarbigem TFT-Display entwickelt. Vorerst gibt es nur Handmuster zu begutachten. Es wird bis zum Herbst dauern, bis das Gerät in Deutschland erscheint.

Februar 2016

Die "Deutsche CB-Funk Organisation" (DCBO) gibt bekannt, dass sie ihre Arbeit Ende 2016 einstellt. Von anderen CB-Funk-Vereinigungen wie DAKfCBNF und DFA, die vorgeben CB-Funk-Interessen bundesweit zu vertreten, ist schon längerer Zeit keine Aktivität mehr zu erkennen.

Funkfreunde schmunzeln über einen "Notfall-Ausweis", den eine Selbsthilfegruppe von angeblich "elektrohypersensiblen" Bürgern herausgegeben hat. In dem "Ausweis" wird u.a. gefordert, dass bei einem Transport des Ausweis-Inhabers in einem Krankenwagen "alle Arten von Funk abzuschalten" sind.

Die DARC-Bandwacht gibt bekannt, dass Powerline-Communication (PLC) in den vergangenen Monaten immer noch einen Großteil der Störungen im Kurzwellenbereich verursacht. "Wirtschaftliche Interessen und Inkompetenz" hätten sich leider durchgesetzt.

März 2016

Die Bundesnetzagentur gibt mit drei Monaten Verspätung die neue CB-Funk-Allgemeinzuteilung heraus. Der Inhalt wurde bereits im Herbst letzten Jahres diskutiert. Verbessrungsvorschläge von Nutzern wie praxisgerechte Regelungen zu Sendeleistung und Standortbescheinigungspflicht hat die BNetzA nicht umgesetzt.

Die CB-Vereinigung HNDX veranstaltet einen FM-Contest. Sie will in diesem Jahr mit drei Contests für Belebung auf dem CB-Band sorgen.

Der französische CB-Hersteller President expandiert und weitet sein Geschäft in den USA aus. Stolz gibt das Unternehmen den Bau einer neuen US-Firmenzentrale in Florida bekannt.

April 2016>

Netter Aprilscherz der Zeitschrift "Funkamateur": Das Blatt berichtet, dass der Zeitzeichensender DCF77 ab 1. April 2016 "für immer schweigen" wird. Einige Leser nehmen die Meldung ernst; die Redaktion muss den Scherz eilig richtigstellen. ;-)

Die bundesweite "CB-Funkstaffel" sorgt wieder für Betrieb auf den Kanälen. Die Aufgabe dieser jährlich stattfindenden Aktion: Ein Kennwort muss auf einem Rundkurs durch Deutschland von Station zu Station weitergegeben werden.

Premiere in Kassel: Zum ersten Mal findet die Hobbyfunkmesse "FUNK.TAG" statt. Die Veranstaltung soll die "Interradio" ersetzen, die im vergangenen Jahr in Hannover ihre Pforten für immer geschlossen hatte.

Mai 2016

Das EMV-Gesetz muauf Wunsch der EU geändert werden. Im letzten Jahr hatte das Wirtschaftsministerium dazss u schon einen Referentenentwurf veröffentlicht; jetzt legt das Ministerium den offiziellen Gesetzentwurf vor.

Es geht ums Geld: Die BNetzA legt die Höhe der TKG- und EMVG-Beiträge für drei zurückliegende Jahre fest. Bei Funkamateuren kommt ein Gesamtbetrag von ca. 88 Euro zusammen, CB-Funker zahlen nichts. Die Beitragsbescheide kommen später im Herbst.

Juni 2016

Der jährliche "Radio Activity Day" sorgt wieder für regen Betrieb auf den CB-Frequenzen. Die beliebte Veranstaltung findet bereits zum 15. Mal statt.

Juli 2016

Noch'n Gesetzentwurf: Das Wirtschaftsministerium veröffentlicht den Entwurf eines neuen Funkanlagengesetzes. Mit dem Gesetz soll das bisherige FTEG ersetzt werden.

Mit einem SSB-Contest setzt die HNDX ihre Contest-Trilogie fort. Diesmal sind die Freunde der Einseitenband-Modulation aufgerufen, für Belebung auf den CB-Kanälen zu sorgen.

Die HAM RADIO zieht wieder zahlreiche Funkfreunde an den Bodensee. Thema einer Diskussionsveranstaltung ist die geplante Neufassung der Amateurfunkvorschriften. Vorgesehen ist auch eine neue Genehmigungsklasse unterhalb der Klasse E. Als Termin ist der Sommer 2017 angepeilt.

August 2016

Aufregung um das "Handy-Verbot am Steuer": Medien berichten, dass das Verbot auf andere Geräte ausgeweitet werden soll. Funker befürchten, dass dann auch CB- und Amateurfunkgeräte davon betroffen sein könnten, aber das ist erstmal nur Spekulation.

Die HNDX startet eine "Online-Erfassung aktiver CB-Funker". Sie erhofft sich durch die Angabe von CB-Nutzerzahlen eine erhöhte Akzeptanz bei den Behörden.

Verschwörungstheoretiker können sich neue Schreckensszenarien ausdenken: Die HAARP-Anlage in Alaska soll Anfang 2017 ihren Betrieb wieder aufnehmen. Die ursprünglich von der US Air Force zur Erforschung der Ionosphäre betriebene Anlage wurde von der Universität Fairbanks übernommen.

September 2016

Die Bundesnetzagentur überrascht mit einer neuen Allgemeinzuteilung für PMR446. Die Zahl der Analogkanäle wurde verdoppelt und die bisher getrennten Frequenzbereiche für analoges und digitales PMR446 sind jetzt zusammengelegt. Ab 2018 gibt's weitere Digitalkanäle.

Oktober 2016.

Mit einem dritten CB-Funk-Contest, dem AM-Contest, möchte die HNDX die fast nur noch von Truckern genutzte Modulationsart AM wieder mit Leben erfüllen.

Das im Januar als Handmuster von Qixiang/Anytone vorgestellte CB-Funkgerät mit TFT-Farbdisplay ist endlich in Deutschland lieferbar. Die Firmen Team und CRT France reagieren schnell und bieten das Gerät unter eigenen Labels an,

CB-Funk lebt: Die "Rheintal Electronica" verzeichnet wieder reges Besucherinteresse. Händler berichten, dass die Nachfrage nach CB-Funkgeräten zugenommen hat. Daran ist die "CB-Lounge" im Mittelpunkt der Messe sicher nicht ganz unschuldig. Veranstalter und Aussteller sind sich einig: Das erfolgreiche Konzept soll auch im nächsten Jahr fortgesetzt werden.

Die BNetzA verschickt Beitragsbescheide für TKG- und EMVG-Beiträge. Die Höhe der Beiträge hatte die Behörde schon im Mai festgelegt; jetzt bittet sie zur Kasse. CB-Funker können sich freuen: Sie werden schon seit Jahren nicht mehr zur Zahlung solcher Beiträge herangezogen.

November 2016

Der Gesetzgeber hat das Abhörverbot verschärft. Jetzt ist nicht nur das unbefugte "Abhören" strafbar, sondern auch "die in vergleichbarer Weise erfolgende Kenntnisnahme".

Noch 'ne Überraschung der BNetzA: Die Behörde veröffentlicht unerwartet eine neue Frequenzzuteilung für das "Freenet". Erlaubt ist jetzt auch digitale Sprachübertragung .

Dezember 2016

President bringt für den US-Markt ein kompaktes AM/SSB-Funkgerät heraus. Mangels FM wird das Gerät wohl nicht den Weg nach Europa finden. Als schwachen Trost wirft President ein reines FM-Funkgerät mit dem Namen des scheidenden US-Präsidenten "Barry" Obama sowie ein nahezu baugleiches AM/FM-Gerät auf den europäischen Markt.

Die CB-Vereinigung DFA ist wegen Wegfall aller Mitglieder aus dem Vereinsregister gelöscht worden. Ehemalige Mitglieder lassen verlautbaren, dass mit gleicher Zielsetzung etwas Neues aufgebaut werden soll.

Ein kleines Weihnachtsgeschenk der BNetzA für die Funkamateure: Die Behörde gibt einen Teilbereich des 60-Meter-Bandes frei und verlängert die Duldung für das 6-Meter-Band.

Das neue EMVG tritt in Kraft. Der RTA erwägt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz wegen Behinderung des ungestörten Radioempfangs und der Informationsfreiheit.

Es bleibt spannend...

- wolf -

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